Während in Europa und weltweit viele Staaten Richtlinien zur Legalisierung von Cannabis einführen, erleben wir in Italien aufgrund der restriktiven Politik der derzeit amtierenden Regierung eine Zeit der Unsicherheit.
Im Gegensatz zu anderen Staaten in Italien sprechen wir immer noch von Cannabis Sativa L., sozusagen Industriehanf mit niedrigem THC-Gehalt.
Die neueste Aktualisierung in chronologischer Reihenfolge betrifft einen neuen Erlass des Gesundheitsministeriums , der am 21. August 2023 im Amtsblatt veröffentlicht wurde.
Mit diesem Erlass werden Zusammensetzungen auf der Basis von Cannabidiol ( CBD ) zur oralen Anwendung in die Tabelle B der Betäubungsmittel eingestuft, wodurch in der Tabelle von 309/90 auch nicht-narkotische Präparate auf der Basis von CBD natürlichen Ursprungs erfasst werden.
Nachfolgend finden Sie den Auszug aus dem Dekret: „...mit weiteren Hinweisen auf die Einstufung in Abschnitt B, mit zugehöriger Versorgungsregelung mittels nicht wiederholbarer Verschreibung (RNR). Das Dekret des Gesundheitsministers vom 28. Oktober 2020, das die Aussetzung von enthält Das Inkrafttreten des Dekrets des Gesundheitsministers vom 1. Oktober 2020 mit der „Aktualisierung der Tabellen mit der Angabe von Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen gemäß dem Dekret des Präsidenten der Republik vom 9. Oktober 1990, Nr. 309 und nachfolgende Änderungen und Ergänzungen. Aufnahme von Zusammensetzungen zur oralen Verabreichung von aus Cannabisextrakten gewonnenem Cannabidiol in die Arzneimitteltabelle, Abschnitt B.
Wie von der Weltgesundheitsorganisation bestätigt, hat CBD keine narkotischen und psychotropen Wirkungen und erzeugt diese auch nicht. Es ist ein natürlicher Extrakt aus der Blüte von Cannabis Sativa L. und eignet sich aufgrund seiner vielfältigen Eigenschaften für verschiedene Anwendungen.
Der jüngste Erlass der Regierung unterscheidet sich erheblich von den Prognosen der WHO und dem jüngsten internationalen und europäischen regulatorischen politischen Rahmen.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Pressemitteilung des Handelsverbandes Canapa Sativa Italia und dem Artikel des Verbandes Federcanapa sowie dem Amtsblatt vom 21.08.2023.
https://www.canapasativaitalia.org/comunicato-ufficio-associazione-canapa-sativa-italia/
https://www.federcanapa.it/2023/08/24/governo-italiano-decreta/
https://www.gazzetta ufficio.it/eli/id/2023/08/21/23A04729/SG